Manöver

Manöver
Ma|nö|ver [ma'nø:vɐ], das; -s, -:
1. größere Übung eines Heeres im Gelände unter kriegsmäßigen Bedingungen:
die Truppen nehmen an einem Manöver teil.
Zus.: Flottenmanöver, Herbstmanöver.
2. geschicktes Ausnutzen von Personen oder Situationen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen:
sie konnte durch ein taktisches Manöver den Vertragsabschluss hinauszögern.
Syn.: Winkelzug.
Zus.: Ablenkungsmanöver.
3. geschickt ausgeführte Wendung, taktische Bewegung (eines Truppenteils, Schiffes, Flugzeugs, Autos o. Ä.):
er überholte das vor ihm fahrende Auto in einem gefährlichen Manöver.
Zus.: Anlegemanöver, Landemanöver, Überholmanöver, Wendemanöver.

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Ma|nö|ver 〈[ -vər] n. 13
1. 〈Mil.〉 Kriegs-, Truppenübung
2. Schwenkung, Wendung (des Schiffes)
3. 〈fig.〉 Kunstgriff, Scheinmaßnahme, Winkelzug
● ein \Manöver abhalten, veranstalten; ich musste allerhand \Manöver anwenden, machen, um das zu erreichen 〈fig.〉; durch ein betrügerisches, geschicktes, waghalsiges, gefährliches \Manöver erreichte er sein Ziel; die Truppen ziehen ins \Manöver [<frz. manœuvre „Handhabung, Verrichtung“ <lat. manus „Hand“ + opera „Werke“]

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Ma|nö|ver, das; -s, - [frz. manœuvre, eigtl. = Handhabung; Kunstgriff, zu vlat. manuoperare < lat. manu operari = mit der Hand bewerkstelligen]:
1. große militärische Übung im Gelände, bei der Truppenbewegungen zweier gegnerischer Heere simuliert werden; Feldübung:
ein M. abhalten;
ins M. ziehen.
2. geschickt ausgeführte Wendung, taktische Bewegung (eines Truppenteils, Schiffes, Flugzeugs, Autos o. Ä.):
das waghalsige M. des Piloten missglückte.
3. (abwertend) geschicktes Ausnutzen von Menschen u. Situationen für eigene Zwecke; Winkelzug:
ein plumpes M. zur Ablenkung.

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Manöver
 
[französisch manœuvre, eigentlich »Handhabung«, »Kunstgriff«, von lateinisch manu operare »mit der Hand bewerkstelligen«] das, -s/-,  
 1) allgemein: 1) geschickt ausgeführte Wendung, taktischer Bewegung (eines Truppenteils, Schiffes, Flugzeugs, Autos oder Ähnlichem); 2) abwertend für Winkelzug, Scheinmaßnahme; Täuschungsversuch.
 
 2) Militärwesen: größere Gefechtsübung der Streitkräfte in freiem Gelände beziehungsweise in der Luft oder auf See, bei der Kampfhandlungen mit einem Gegner simuliert werden. Ab einer bestimmten Größenordnung sind Manöver international anzukündigen und Beobachter einzuladen beziehungsweise zugelassen.
 

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Ma|nö|ver, das; -s, - [frz. manœuvre, eigtl. = Handhabung; Kunstgriff, zu vlat. manuoperare < lat. manu operari = mit der Hand bewerkstelligen]: 1. große militärische Übung im Gelände, bei der Truppenbewegungen zweier gegnerischer Heere simuliert werden; Feldübung: ein M. abhalten; ins M. ziehen, rücken. 2. geschickt ausgeführte Wendung, taktische Bewegung (eines Truppenteils, Schiffes, Flugzeugs, Autos o. Ä.): das waghalsige M. des Piloten missglückte; mit einem geschickten M. wendete er das Boot. 3. (abwertend) geschicktes Ausnutzen von Menschen u. Situationen für eigene Zwecke; Winkelzug: ein plumpes M. zur Ablenkung; finanzpolitische M.; die Auflösung der Komintern sei lediglich ein Trick, ein M. (Leonhard, Revolution 205).

Universal-Lexikon. 2012.

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